Arbeitsrecht und kollektives Arbeitsrecht

In allen Fragen des privaten Arbeitsvertragsrechts sowie des Gesamtarbeitsvertragsrechts (sei es mit oder ohne Allgemeinverbindlicherklärung) sowie im Bereich der Arbeitsvermittlung verfügen wir über fundierte und ausgewiesene Erfahrungen.

Von der Anstellung des Arbeitnehmers bis zur Kündigung, unter Berücksichtigung der möglichen Entschädigungsmodelle, beraten und vertreten wir unsere Klienten in allen Belangen.

Wir prüfen und entwickeln für unsere Klienten Beteiligungsmodelle und Reglemente, interne Weisungen und einzelne Verträge. Ferner beraten und vertreten wir unsere Klienten im Zusammenhang mit jeder Auseinandersetzung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor allen Gerichten und begleiten sie beratend bei Restrukturierungen und Massenentlassungen.

Dank langjähriger Erfahrungen und Tätigkeiten im Bereich der Gesamtarbeitsverträge bieten wir unseren Klienten auch Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit gesamtarbeitsvertraglichen Fragen, wie zum Beispiel die Ermittlung und die Prüfung der Einhaltung der massgebenden Bestimmungen der anwendbaren Verträge, aber auch im Verkehr mit den zuständigen Vollzugsorganen. Wir unterstützen unsere Klienten auch im Verkehr mit den zuständigen Behörden zur Erlangung von Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen für ausländische Arbeitnehmer.

Ferner beraten und betreuen wir ausländische Klienten im Zusammenhang mit zahlreichen Fragen vor und nach Erhalt der beantragten Aufenthaltsbewilligung.