Wir beraten Unternehmen sowie deren Aktionäre in den verschiedensten Bereichen. Wichtig ist dabei eine umfassende Rechtsberatung des Unternehmens bzw. deren Organe und/oder des Aktionärs. Die Unternehmen unterstützen wir in der Ausarbeitung von Statuten und Organisationsreglementen, der Vorbereitung und Durchführung von Generalversammlungen und Verwaltungsratssitzungen, der Abwendung oder der Durchsetzung von Verantwortlichkeitsansprüchen, der Einholung von behördlichen Bewilligungen, der Durchführung von Due Dilligences und Legal Audits.
Schwergewicht legen wir auf die ständige Prüfung der anwendbaren Bestimmungen sowie der allgemein anerkannten Grundsätze der Corporate Governance. Verwaltungsräte unterstützen wir insbesondere beratend während der ganzen Dauer ihres Mandates als Mitglieder oder Sekretäre des Verwaltungsrates. Die Aktionäre unterstützen wir unter anderem in der Durchsetzung und Überwachung der Einhaltung von Aktionärsrechten und der Ausarbeitung von Aktionärbindungsverträgen usw.
Zudem bieten wir Kompetenzen im Bereich Compliance an, um den Unternehmen bei der Einhaltung der relevanten rechtlichen Bestimungen zur Seite zu stehen.